Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
Die WinzerLoge ist eine Interessengemeinschaft von Personen, die Freude am eigenen Wein vom eigenen Weinberg haben; sie werden nachfolgend „LogenWinzer“ genannt.
Weitere Mitglieder in der WinzerLoge sind die von der WinzerLoge ausgewählten Weingüter – nachfolgend „PatenWinzer“ genannt.
Geleitet und organisiert wird die WinzerLoge von der WinzerLoge GbR.
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der WinzerLoge GbR und den Mitgliedern gelten nachfolgende Bestimmungen als Grundlage für die Mitgliedschaft in der WinzerLoge.
Durch die Aufnahme in die WinzerLoge gelten diese Geschäftsbedingungen als angenommen.
Änderungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der WinzerLoge GbR.
§ 2 Pflichten der WinzerLoge GbR
2.1 Die WinzerLoge GbR verpflichtet sich, den LogenWinzern gegenüber ent- sprechend deren geäußerten Wünschen
geeignete Weinberge und Weingüter
für die Bewirtschaftung zu suchen und anzubieten.
2.2 Die WinzerLoge Gb berät die Mitglieder beim Abschluss eines Bewirtschaft-
ungsvertrages und stellt Musterverträge zur Verfügung.
2.3 Die WinzerLoge GbR organisiert für die Mitglieder in der Regel ein Frühjahr-
und ein Herbst-Event pro Jahr. Zusätzlich bietet die WinzerLoge GbR
Weinseminare und kulinarische Weinproben exklusiv für die LogenWinzer
sowie weitere (Informations-) Veranstaltungen .
2.4 Die WinzerLoge GbR berät die LogenWinzer bei allen Fragen der Ausstattung
ihrer Weine und der Gestaltung ihrer Etiketten und vermittelt Druckereien.
Die WinzerLoge GbR berät die LogenWinzer in Fragen des
Weinrechts.
2.5 Die WinzerLoge GbR kümmert sich um die Kommunikation zwischen den
LogenWinzern und den PatenWinzern. Die WinzerLoge GbR informiert die
LogenWinzer über die Entwicklung in den Weinbergen und im Anbaugebiet.
§ 3 Pflichten der LogenWinzer
3.1 Die LogenWinzer zahlen für die Mitgliedschaft eine einmalige Aufnahmegebühr,
fällig bei Annahme des Aufnahmeantrages sowie eine Jahresgebühr, fällig bei
Abschluss eines Bewirtschaftungsvertrages mit einem der Weingüter und dann
jeweils am gleichen Datum des folgenden Jahres. Für jeden weiteren Abschluss
eines Bewirtschaftungsvertrages ist eine einmalige Gebühr fällig - ausge-
nommen Bewirtschaftungsverträge mit dem selben PatenWinzer. Die Höhe der
Aufnahmegebühr und des Jahresbeitrages werden im Aufnahmeantrag ge-
regelt.
3.2 Die LogenWinzer verpflichten sich zum Abschluss eines Bewirtschaftungs-
vertrages mit einem der beteiligten Weingüter (PatenWinzer).
3.3 Die LogenWinzer verpflichten sich zur Abnahme der auf ihren Weinberg
entfallenden Erntemenge und zur Zahlung des im Bewirtschaftungsvertrag
festgelegten Preises pro Flasche. Für die Versektung des Weines gelten
gesonderte Konditionen.
§ 4 Pflichten der PatenWinzer
4.1. Die PatenWinzer zahlen für die Mitgliedschaft eine einmalige Aufnahmegebühr.
Für die Vermittlung von Bewirtschaftungsverträgen fallen entsprechende
Provisionen an. Die Höhe der Aufnahmegebühr und der Provisionen sind im
Einzelnen in einem separat zu schließenden Vermittlungsvertrag geregelt.
4.2. Die PatenWinzer verpflichten sich zur Erfüllung von vermittelten Bewirtschaft-
ungsverträgen und zur Einhaltung aller weinrechtlichen Vorschriften.
§ 5 Vertragslaufzeit/Kündigungsfrist
5.1 Die
Mitgliedschaft wird für die Dauer von drei Jahren abgeschlossen und
verlängert sich automatisch bei Nichtkündigung um zwei Jahre. Die Mitglied-
schaft kann mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten jeweils zum Ende
der Vertragslaufzeit gekündigt werden.
5.2 Die Mitgliedschaft und der Bewirtschaftungsvertrag sind miteinander ge-
koppelt und können nur gemeinsam verlängert oder gekündigt werden.
§ 6 Allgemeines
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dieser Vereinbarung etwa ergebenden Streitigkeiten wird für alle Beteiligten - soweit rechtlich zulässig - Rüdesheim vereinbart.
Version 2/2016
Unter nachfolgendem Link finden Sie die Download-Version als pdf-file: