AGB

§ 1 Geltungsbereich

 

Die Winzerloge ist eine Interessengemeinschsft von Personen, die als "Hobbywinzer" - nachfolgend "LogenWinzer" genannt - Freude am eigenen Wein vom eigenen Weinberg haben.

Weitere Mitglieder in der WinzerLoge sind die von der WinzerLoge GbR

ausgewählten Winzer.

Geleitet und organisiert wird die WinzerLoge von der WinzerLoge GbR.

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der WinzerLoge GbR und dem

Kunden ("LogenWinzer") gelten ausschließlich die nachfolgenden

Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten als Grundlage für die Mitgliedschaft des Kunden in der WinzerLoge. Durch die Aufnahme

des Kunden in die WinzerLoge gelten diese Geschäftsbedingungen als angenommen.

Änderungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der WinzerLoge GbR.

 

§ 2 Pflichten der WinzerLoge GbR

 

2.1 Die WinzerLoge GbR verpflichtet sich, den Mitgliedern gegenüber entsprechend den geäußerten Kundenwünschen geeignete Weinberge

und Weingüter für die Bewirtschaftung zu suchen und anzubieten.

 

2.2 Die WinzerLoge GbR berät die Mitglieder beim Abschluss eines

Bewirtschaftungsvertrages mit den beteiligten Weingütern und stellt

Musterverträge zur Verfügung.

 

2.3 Die WinzerLoge GbR organisiert für die Mitglieder mindestens

zweimal jährlich ein Verkostungs-Event (Frühjahr) und ein Weinlese-

Event (Herbst). Zusätzlich bietet die WinzerLoge GbR Weinseminare

und kulinarische Weinproben exklusiv für Mitglieder an.

 

2.4 Die WinzerLoge GbR berät die Mitglieder bei allen Fragen der

Ausstattung ihrer Weine und der Gestaltung ihrer Etiketten und

vermittelt Druckereien.

Die WinzerLoge GbR berät die Mitglieder in Fragen des Weinrechts.

 

2.5 Die WinzerLoge GbR kümmert sich um die Kommunikation

zwischen den LogenWinzern und den Weingütern. Die WinzerLoge GbR

informiert die Mitglieder über die Entwicklung in den Weinbergen

und im Anbaugebiet.

 

§ 3 Pflichten der Mitglieder

 

3.1 Die Mitglieder zahlen für die Mitgliedschaft eine einmalige

Aufnahmegebühr in Höhe von 1.000 € - fällig bei Annahme des Aufnahmeantrages. Die Mitgliedsgebühren betragen 500 € jährlich und

sind bei Abschluss eines Bewirtschaftungsvertrages mit einem der

Weingüter und dann jeweils am gleichen Datum des folgenden Jahres fällig.

 

3.2 Die LogenWinzer verpflichten sich zum Abschluss eines Bewirtschaftungsvertrages mit einem der beteiligten Weingüter für

einen Weinberg (200 oder 1.000 qm). Kommt ein solcher Vertrag

innerhalb eines Jahres nicht zustande, wird die Aufnahmegebühr

abzüglich einer Bearbeitungs-gebühr in Höhe von 100 € erstattet,

wenn das Mitglied dies wünscht.

 

3.3 Die LogenWinzer verpflichten sich zur Abnahme der auf ihren

Weinberg entfallenden Erntemenge und zur Zahlung des im Bewirtschaftungsvertrag festgelegten Preises pro Flasche. Dieser

liegt zur Zeit bei € 5,21 zuzüglich Mehrwertsteuer. Für die Versektung

des Weines gelten gesonderte Konditionen.

 

§ 4 Vertragslaufzeit/Kündigungsfrist

 

4.1 Die Mitgliedschaft wird für die Dauer von drei Jahren abgeschlossen

und verlängert sich automatisch bei Nichtkündigung um zwei

Jahre. Die Mitgliedschaft kann mit einer Kündigungsfrist von sechs

Monaten gekündigt werden.

 

4.2 Die Mitgliedschaft und der Bewirtschaftungsvertrag sind miteinander gekoppelt und können nur gemeinsam verlängert oder gekündigt werden.

 

$ 5 Allgemeines

 

Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dieser Verein-

barung etwa ergebenden Streitigkeiten wird für alle Beteiligten -

soweit rechtlich zulässig - Rüdesheim vereinbart.